Fortbildungspunkte

Seit Januar 2007 ist es amtlich: niedergelassene SprachtherapeutInnen und LogopädInnen müssen ebenso wie Ärzte in freier Praxis zwecks Qualitätssicherung Fortbildungspunkte sammeln.

Unsere Fortbildungsveranstaltungen erfüllen die Qualifikationskriterien zur Vergabe von Fortbildungspunkten gemäß § 125 Abs. 2 SGB V. Es werden daher Fortbildungspunkte bescheinigt. Pro Unterrichtseinheit kann ein Fortbildungspunkt vergeben werden.
















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