Fortbildungspunkte
Seit Januar 2007 ist es amtlich: niedergelassene SprachtherapeutInnen und LogopädInnen müssen
ebenso wie Ärzte in freier Praxis zwecks Qualitätssicherung Fortbildungspunkte sammeln.
Unsere Fortbildungsveranstaltungen erfüllen die Qualifikationskriterien zur Vergabe von
Fortbildungspunkten gemäß § 125 Abs. 2 SGB V. Es werden daher Fortbildungspunkte bescheinigt.
Pro Unterrichtseinheit kann ein Fortbildungspunkt vergeben werden.